Danke, das sind genau die Links die ich gesucht habe aber nach ordentlichem Googeln nicht gefunden hab
Habe jetzt einfach mal dem Ordnungsamt gemailt, vlt hilft der Text noch jemanden anderen:
ZitatAlles anzeigenam 04.04. bekam ich eine Verwarnung mit dem AZ **** für das Parken in der ********-Straße (Durchfahrt verboten / Anlieger frei).
Ich widerspreche dem Verwarngeld, da ich sehr wohl als Anlieger dort geparkt habe. Zum Zwecke der Naherholung/Spielplatzbesuch mit meiner Ehefrau und 6-jährigem Sohn im anliegenden *****park habe ich unmittelbar neben dem *****park in der *******-Straße geparkt.
Bei meiner Ankunft waren sowohl der Parkplatz an der Kreuzung XYZ belegt als auch die komplette ABC-Straße zugeparkt, so dass diese günstigeren Alternativen leider nicht möglich waren.
Mit dem Verweis auf Beschluss vom OLG Zweibrücken, 05.05.1989 - 1 Ss 73/89 oder auch BGH, Beschluss vom 09. Juli 1965 – 4 StR 191/65 –, BGHSt 20, 242-245, bitte ich Sie höflichst von der Einleitung eines Bussgeldverfahrens abzusehen.
Edit: neben dem Park geparkt