FTI Touristik (DriveFTI / Cars&Camper) insolvent

  • Ich vermute da eher ein Missverständnis, meiner persönlichen Meinung nach. Bei Chargeback haftet grundsätzlich nicht deine Bank, sondern die Bank des Unternehmens das deine Visa belastet hat. Das kann Barclays also herzlich egal sein, mehr noch, so verärgert man seine eigenen Kunden.


    Man darf nicht die unterschiedlichen Fähigkeiten der Mitarbeiter unterschätzen die E-Mails oder Telefonanrufe beantworten.

    Manche Firmen haben auch alles in sog. contact center ausgelagert. Wenige Firmen betreiben Kundenservice vor allem mit eigenen Mitarbeitern, aber quasi alle bedienen sich für Anrufspitzen, Saisonschwankungen, Abendstunden und Wochenenden usw. ebenfalls externen contact centern.


    Beim contact center bist nicht du als Anrufer oder Mailschreiber der zahlende Kunde, sondern der Auftraggeber, das Unternehmen XY, von dem du denkst, dass ein Mitarbeiter gerade mit dir spricht oder deine E-Mail beantwortet. Und dieser Kunde ist oft sehr geizig (eigentlich ganz wie die meisten Privatkunden) und will viel Leistung und dafür möglichst nichts bezahlen. Also wird oberflächlich möglichst viel pro Zeiteinheit abgearbeitet, sonst macht dein eigener Arbeitgeber (das contact center) Minus und übt entsprechend Druck auf dich aus. Teilweise sind die so "zahlengeil", dass guter Kundenservice einfach gar nicht möglich ist, der Druck wird immer nur auf die Agents weitergegeben, aber die können auch nicht zaubern.


    Meine Strategie ist bei sowas: mehrfach anrufen, am besten zu üblichen Bürozeiten unter der Woche, wenn nicht alle anderen auch anrufen und die Chance groß ist nicht im externen contact center zu landen, sondern einen echten Mitarbeiter der Firma zu erwischen die man erreichen will. Die identifizieren sich meist anders mit dem Produkt, sind besser geschult und werden meist auch schlicht besser behandelt und bezahlt.


    Wenn man nicht weiter kommt einfach auflegen und wieder anrufen. Ich mach das durchaus auch mal 3x hintereinander, bis ich an jemanden komme der mir weiterhilft.


    Es ist für Chargeback bei Visa soweit ich weiss nicht notwendig sich beim Insolvenzverwalter besonders zu melden, wenn feststeht, dass die der Vertrag nicht erfüllt ist und nach einer gewissen Zeit auch keine vertragsgemäße Rückzahlung erfolgt. Man hat als Verbraucher gewisse Rechte auf schnelle Rückzahlung und wenn das innerhalb von 14 Tagen nicht erfolgt ist und man einen Klärungsversuch nachweisen kann, dann sollte das unproblematisch laufen.


    Zur Not würde ich lieber bei Google ein Visa Chargeback Blankoformular suchen und mit meinen Daten befüllen und mit allen Belegen per Briefpost (Einschreiben) an meine Bank schicken. Wenn die dann immer noch meinen, dass das nicht reicht um den Antrag zu bearbeiten, dann kann man immer noch eskalieren.

    Die Regeln für Chargeback gibt jedenfalls Visa vor und daran muss sich jede Bank halten die Visakarten ausgeben will.


    Achja und seid natürlich trotzdem nett zu den Mitarbeitern, die können für ihre Arbeitsbedingungen, Schulung oder Arbeitsanweisungen nichts, das kommt von deren Arbeitgeber.

    Die ganzen BWLer, die denen im im Chefbüro vorgesetzt sind, müssen sich ja nur wenig mit dem Kunden auseinander setzen. Wenn so ein agent einen Kotzbrocken nach dem anderen am Telefon hatte und schon innerlich gekündigt hat und dann mault noch der Chef, dass man angeblich immer zu wenig Zahlen bringt, dann geht bei so jemand die Sonne auf wenn zur Abwechslung mal ein richtig netter und geduldiger Kunde anruft. Dann geht so ein agent auch eher die extra Meile um einem zu helfen (wenn er es irgendwie kann).

  • Hat irgendjemand noch eine aktive Telefonnummer von Barclays?
    Die angepriesenen Kontaktmöglichkeiten über die App sind zumindest bei mir offenbar deaktiviert, im Chat gibt es nur ein paar Standardantworten und die telefonischen Kontaktmöglichkeiten sind nicht auffindbar.


    Schon deprimierend sich die offenbar schlechteste Bank ausgesucht zu habe, die sich einen Dreck schert :D

  • Wenn du wirklich telefonisch trotz mehrfacher Versuche nicht weiter kommst, dann geh den schriftlichen Weg.

    Es gibt Chargebackformulare von Visa blanko im Internet als PDF zum Download. Google hilft. Ausfüllen, mit allen Belegen per Einschreiben an die Adresse deiner Bank aus deinen Vertragsunterlagen senden und in einem Anschreiben um Eingangsbestätigung und Bearbeitung bitten, dabei eine Frist setzen die großzügig sein kann aber nicht zu lange, damit du die Chargebackfrist nicht verpasst.

    Gleich rechtliche Schritte androhen, falls diese Frist verpasst wird und dann auch ohne weiteres Zögern durchziehen. Bei solchen Dingen können Fristen ablaufen und dann kannst du im Recht gewesen sein und es gibt trotzdem nichts.

  • Der Ombudsmann verlangt Nachweise, dass man es selbst versucht hat. Ähnlich die BaFin. Das ist einfach nicht der erste Ansprechpartner. Es bleibt einem nichts anderes übrig als der schriftliche Weg, mit Fristsetzung und Nachweis und dann gibt's weitere Möglichkeiten.


    Und sowas wie Platinumkunde, Goldkunde, was auch immer kann man sich an den Hut stecken. Bestenfalls haben die Mitarbeiter am Telefon dann eine andere Grußformel die sie aufsagen müssen. Das ist alles Marketing und die Leute sollen sich besonders fühlen und damit wird die Kundenbindung gesteigert ("hier bin ich immerhin Platinkunde!)".

  • Wenn du wirklich telefonisch trotz mehrfacher Versuche nicht weiter kommst, dann geh den schriftlichen Weg.

    Es gibt Chargebackformulare von Visa blanko im Internet als PDF zum Download. Google hilft. Ausfüllen, mit allen Belegen per Einschreiben an die Adresse deiner Bank aus deinen Vertragsunterlagen senden und in einem Anschreiben um Eingangsbestätigung und Bearbeitung bitten, dabei eine Frist setzen die großzügig sein kann aber nicht zu lange, damit du die Chargebackfrist nicht verpasst.

    Gleich rechtliche Schritte androhen, falls diese Frist verpasst wird und dann auch ohne weiteres Zögern durchziehen. Bei solchen Dingen können Fristen ablaufen und dann kannst du im Recht gewesen sein und es gibt trotzdem nichts.

    Die verweisen auf telefonische Kontaktmöglichkeiten, die zumindest in meiner App-Anzeige nicht existieren und alle öffentlichen Telefonnummern sind abgeschaltet..
    Schriftlich schon alles direkt eingereicht (was anderen Banken ja auch ausreicht) Barclays faselt halt noch was von der Forderungsanmeldung, naja wenn das durch ist gibts die Kündigung

  • Rechtlich hat Barclays Recht: der Chargebackbetrag wird gemindert um die Auszahlung der Insolvenzforderung. Die meisten Banken verzichten, da es sich um wenige Euro oder gar nur Cents handelt.


    Nun ja, im schlimmsten Fall müsst ihr warten bis das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Kann leider dauern.

  • Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.


    Also nochmal die Kette:


    Die Kundenbank KB gibt als Issuer Visakarten aus, die Unternehmensbank UB belastet als Acquirer diese Visakarte und sowohl U wie auch K sind den Vereinbarungen des Visa Zahlungsnetzwerks unterworfen. Das kommt on top zum gesetzlichen Minimum, beispielsweise dem Insolvenzrecht.


    Bei einer Insolvenz holt sich im Fall von Chargeback die KB im Auftrag des Kunden nicht das Geld vom Unternehmen selbst zurück sondern von UB. Ob und wie UB das später dann gegenüber dem Unternehmen geltend macht ist das Problem von UB.

    Banken haben hierfür (gesetzlich verpflichtend) Risikovorsorge zu treffen. Beispielsweise wird immer ein Teil der Einnahmen als Sicherheit zurückgehalten, es werden Rücklagen gebildet usw. und eine Bank passt sowas auch laufend an die Geschäftslage an, dafür muss das jeweilige Unternehmen auch seine Geschäftszahlen regelmäßig mit der UB teilen. Wenn die UB hier nicht ausreichend Risikovorsorge getroffen hat geht's auf deren Kosten.

    Die UB, nicht der Kunde, kann dann ihren Anspruch auf Rückzahlung beim Insolvenzverwalter anmelden. Denn der Kunde hat dann ja seine Zahlung bereits zurück erhalten und hat keinen Anspruch mehr den er beim Insolvenzverwalter anmelden kann.

    Da das Chargeback zu Lasten von UB geht, nicht vom Unternehmen selbst, greift hier auch die Regelung zu Insolvenzen nicht und man muss sich nicht aus der Insolvenzmasse bedienen. Die Rückzahlung schuldet bei berechtigtem und ordnungsgemäßem Chargeback sozusagen nicht das Unternehmen, sondern die UB. Nur wenn die auch insolvent wäre, das kann manchmal ja mit Banken passieren, hätte man Pech. Da greift die Einlagensicherung nicht.


    Jedenfalls wird im Fall eines erfolgreichen Chargeback die UB Gläubiger des Unternehmens. Der Kunde ist fein raus.

    2 Mal editiert, zuletzt von blubbermann ()

  • Ich glaube, das ist in Teilen unpräzise, blubbermann .


    Die Visaregeln sagen klar:


    "Before the Issuer may initiate a Dispute, the Cardholder must attempt to resolve the Dispute with the Merchant or the Merchant’s liquidator, if applicable."


    Quelle, hier S. 758


    Außerdem sehen die Regeln vor, dass u.a. folgende Dinge vorgelegt werden müssen:


    "All of the following:

    – The date the request for reimbursement was submitted to the bonding authority/insurance scheme

    – An explanation of the attempt to resolve the dispute with the bonding authority/insurance scheme

    – The date of the letter or advice from the bonding authority/insurance scheme"


    Gleiche Quelle wie oben, S. 764


    Das klingt für mich äquivalent zu den Forderungen von Barclays. Deren Vorgehen ist nervig für die Kunden, aber dass sie nicht von den Visaregeln gedeckt sind scheint mir falsch.

  • An der Stelle kann ich nur sagen take it or leave it bezüglich meiner Aussagen. Die meisten Banken stellen sich auch nicht so an, da gibt's genügend Erfahrungsberichte in Foren, ich war selbst betroffen und meine Bank hat längst mehrere Tausender erstattet.


    Die Visa Regeln sagen übrigens nichts zu Insolvenzverwalter oder sich irgendwelche Teile zurückholen müssen. Der Klärungsversuch wird von allen Banken verlangt, dazu reichte bei mir eine Email an FTI mit meiner Rückzahlforderung. Daraufhin kam eine automatisch Antwort mit Insolvenz Blabla und das beides zusammen habe ich als Klärungsversuch eingereicht, was es ja auch objektiv ist.


    Du interpretierst viel zu viel in die Visa Regularien hinein.


    Visa richtet sogar schon offizielle Kommunikation direkt an betroffene Verbraucher:


    https://www.visa.de/visa-every…rinnen-1717763716229.html


    Ich schätze die Barclays behandelt einfach alle FTI Kunden pauschal gleich und ist mit der Differenzierung zwischen über den Fonds abgesicherten Pauschalreisekunden und Kunden mit unversicherten Einzelleistungen überfordert.

    Visa selbst schreibt ungefähr das selbe wie Barclays (siehe Link oben) zu Pauschalreisen.


    Bei Einzelleistungen hingegen 'Bei Einzelleistungen, wenn keine Versicherungsdeckung durch den DRSF besteht und der Reiseveranstalter die Leistung storniert, sollten sich Betroffene direkt an ihre jeweilige kartenausgebende Bank wenden. Diese prüft den Fall und leitet bei berechtigtem Anspruch das Chargeback-Verfahren ein.'


    Soviel zum Kompetenzlevel mancher Banken


    Letzter Satz: dass einzelne Privatleute damit überfordert sind hier zu differenzieren ist vollkommen normal und verständlich, will hier nicht den Oberlehrer geben. Eine Bank hat das aber besser zu wissen.

  • Ja, es ist ja nicht bestritten, dass die Leute Chargeback versuchen sollen. Rechtlich steht den Leuten eben noch Geld aus der Insolvenzmasse zu und Barclay will ggfs. den Chargeback-Betrag um diesen Betrag mindern. Mich würde das wundern, weil es bei der AirBerlin-Pleite m.W. nicht so gehandhabt wurde, kann aber sein.


    Leuten aber zu raten, unglaublich viele Nerven durch Anrufe zu verlieren, scheint mir weniger sinnvoll als die Möglichkeit darzustellen, dass man an Barclays schreibt mit Nachweis, dass Anmeldungen im Insolvenzverfahren bisher nicht möglich sind.

  • Ich habe mein Geld heute auf den Cent genau zurück bekommen von der DKB. Es steht drin das es Vorläufig ist aber ich Denke da sollte nichts mehr passieren. Es war zwar ein kleiner Aufwand und ein Paar Telefonate und Mails aber Geld ist wieder auf dem Konto.


    Hatte die Miete für Oktober über Drive FTI Gebucht gehabt.


    Euch wünsche ich noch einen schönen Abend und ich hoffe das ihr auch einen Erfolg vermelden könnt.

  • Ja, es ist ja nicht bestritten, dass die Leute Chargeback versuchen sollen. Rechtlich steht den Leuten eben noch Geld aus der Insolvenzmasse zu und Barclay will ggfs. den Chargeback-Betrag um diesen Betrag mindern. Mich würde das wundern, weil es bei der AirBerlin-Pleite m.W. nicht so gehandhabt wurde, kann aber sein.


    Leuten aber zu raten, unglaublich viele Nerven durch Anrufe zu verlieren, scheint mir weniger sinnvoll als die Möglichkeit darzustellen, dass man an Barclays schreibt mit Nachweis, dass Anmeldungen im Insolvenzverfahren bisher nicht möglich sind.

    Nein, durch das Chargeback steht ihnen eben nichts mehr zu.


    Du bist die ganze Zeit mit deinen postings verständnismäßig auf der falschen Schiene.

    Ich versuche es mit einem Vergleich.

    Stell dir vor das ist wie bei eBay mit dem Käuferschutz und du hast deinen Kauf storniert und dann geht der Verkäufer insolvent. Dann zahlt dir eBay trotzdem das Geld zurück, so wie es auch gewesen wäre wenn der Verkäufer nicht insolvent gegangen wäre. Der Anspruch ist gegenüber eBay entstanden weil die Bezahlung über eBay abgewickelt wurde und es kann einem shiceegal sein ob der Verkäufer dann insolvent ist, mit dem Geld durchbrennt oder whatever. Ist das Problem von eBay.


    So ähnlich ist es hier. Du vermischt die ganze Zeit die Situation, die herrschen würde wenn ein Kunde zB per Überweisung angezahlt hätte, dann wäre das nur etwas zwischen Kunde und Unternehmen und diese Situation, bei der der Kunde an über KB an UB zahlt und UB zahlt an das Unternehmen. Es fand nie ein direkter Zahlungsverkehr statt, es geht immer über den Intermediär, zu seinen Regeln und mit seinen Sicherheiten.


    Das war immer der Grund warum sich Visa und MasterCard überhaupt durchgesetzt haben. Händler haben eine Zahlungsgarantie solange die alle aktuellen Regeln am point of sale einhalten, ob der Kunde zwischenzeitlich insolvent ist, ist nicht das Problem des Unternehmens. Und umgekehrt genauso, man hat immer seine Sicherheit durch Chargeback, in den vorgegebenen Umständen. Das ist auch kein mix and match, ein bisschen Chargeback und ein bisschen Sonstwas. Es gibt entweder volles Chargeback oder gar kein Chargeback. So wie man nicht teilweise schwanger sein kann.


    Bei erfolgreichem Chargeback ist man aus der Sache raus und niemand muss sich mit einem Insolvenzverwalter oder sonstwas befassen.


    Oder seh es so: Chargeback ermöglicht dir eine Zeitmaschine, du bekommst die Rückerstattung auf deine Visa so wie es noch vor ein paar Wochen ohne viel Gerede normal gewesen wäre. Genau das ist von Visa in diesem Fall auch so vorgesehen. Und die Insolvenz ist dann das Problem der Banken.


    Ich weiss nicht was vielleicht noch beim Verständnis hilft. Seh meinetwegen das Visa-System als einen Bürgen.


    Ich hoffe, dass wir jetzt auf einer Wellenlänge sind und wünsche eine gute Nacht.

    2 Mal editiert, zuletzt von blubbermann ()

  • Puh. Da geht einiges durcheinander.


    Mir ist schon klar, wie die Zahlungsströme laufen. Daher ist zum Beispiel klar, dass (anders als behauptet) durch ein Chargeback die Bank nicht Gläubigerin im Insolvenzverfahren wird. Das hat nämlich rechtlich nichts miteinander zu tun.


    Was du als Mix&Match beschreibst ist in der Tat leider in den Visaregeln so vorgesehen - auch wenn es kundenunfreundlich ist und die meisten Banken es besser handhaben. Wer beispielsweise Ansprüche aus dem Reisesicherungsfonds hat, muss diese zuerst ggü. dem Fonds gelten machen. Nur etwaige zusätzliche Ansprüche können mit Chargeback geltend gemacht werden. Analog gilt das auch im Insolvenzverfahren für Einzelleistungen wie eine Mietwagenbuchung.


    Wie auch immer, praktisch läuft es darauf hinaus, dass man Barclays nachweisen muss, dass keine Erstattung durch FTI zu erwarten ist. Das geht z.B. dadurch, dass man die Stornierungs-Mail von FTI mitschickt und darauf verweist, dass derzeit keine Ansprüche beim Insolvenzverwalter angemeldet werden können.


    Telefonterror wäre mir die Nerven nicht wert.


    Barclays selbst hat diese Seite zur FTI-Insolvenz veröffentlicht:


    Falls du eine Einzelbuchung bei der FTI Touristik GmbH mit deiner Barclays Kreditkarte bezahlt hast, können wir eine Rückbelastung erst prüfen, wenn nachweislich keine Leistungen erbracht wurden und du auch sonst keinen Anspruch auf Rückerstattung hast.


    Der Nachweis ist ja nicht so schwer.

  • Da geht nichts durcheinander, du hast dich einfach geirrt und redest jetzt um den heißen Brei herum statt ein kurzes "achso" und Thema beendet, denke ich.

    Warum auch immer, wir sind hier ja nicht einmal mit Klarnamen unterwegs.


    Und wenn du glaubst, dass Banken einfach so den vollen Betrag erstatten obwohl sie das eigentlich gar nicht müssten, irgend eine Bank, dann habe ich da noch eine Brücke die ich dir verkaufen will...

  • Da geht nichts durcheinander, du hast dich einfach geirrt und redest jetzt um den heißen Brei herum statt ein kurzes "achso" und Thema beendet, denke ich.

    Warum auch immer, wir sind hier ja nicht einmal mit Klarnamen unterwegs.


    Und wenn du glaubst, dass Banken einfach so den vollen Betrag erstatten obwohl sie das eigentlich gar nicht müssten, irgend eine Bank, dann habe ich da noch eine Brücke die ich dir verkaufen will...

    Hm. Wo soll denn der Irrtum sein?


    Es ist falsch, dass die Bank durch Chargeback Gläubigerin im Insolvenzverfahren wird.


    Es ist falsch, dass Verbraucher laut den Visa-Regeln Ansprüche nicht vorrangig ggü. dem Reiseversicherungsfonds oder dem Insolvenzverwalter geltend machen müssen.


    Es ist ein Glück (aber keine rechtliche Verpflichtung), dass die meisten Banken das im Fall einer Insolvenz nicht so handhaben.


    Für die Einzelnen ist es hilfreicher, wenn sie sich schriftlich an die Banken wenden statt sich am Telefon abwickeln zu lassen.

  • Barclays tut sich bei Chargebacks leider sowieso schwer. Auch wenn man seitenweise Nachweise und Erklärungen (mehrmals) nachreicht.

    Wenn ich die Berichte von DKB oder comdirect etc. lese ist das wohl eindeutig...

    Barclays empfiehlt mir jetzt über den Ombudsmann der privaten Banken zu gehen...
    Hat das schon jemand gemacht, kommt da was bei raus?

  • Ich habe mein Geld heute auf den Cent genau zurück bekommen von der DKB. Es steht drin das es Vorläufig ist aber ich Denke da sollte nichts mehr passieren. Es war zwar ein kleiner Aufwand und ein Paar Telefonate und Mails aber Geld ist wieder auf dem Konto.


    Hatte die Miete für Oktober über Drive FTI Gebucht gehabt.


    Euch wünsche ich noch einen schönen Abend und ich hoffe das ihr auch einen Erfolg vermelden könnt.

    Freut mich für dich.


    Wie hattest du deine Zahlung vorgenommen ?