Lkw-Buchung geplatzt - welche Rechte habe ich?

  • Hallo zusammen, ich versuche gerade herauszufinden, welche Rechte/Möglichkeiten ich habe, bei einer geplatzten Buchung den Vermieter in Regress zu nehmen/Schadenersatz zu fordern.


    Wir sind vorgestern umgezogen von Würzburg in Bayern nach Südniedersachsen, dafür hatten wir bei Starcar in Göttingen einen 7,5-Tonner (Fahrzeuggruppe 08) gebucht von 7.30 bis zum nächsten Abend 20 Uhr. Auf unserer Buchungsbestätigung ist dies korrekt aufgeführt. Beim Vermieter angekommen, war dort im System sowohl eine falsche Uhrzeit (11.30) als auch - noch schlimmer - eine falsche Fahrzeuggruppe hinterlegt, nämlich 12-Tonner, wofür wir keinen Führerschein haben. Am Tag des Umzugs ist also mal eben unsere komplette Buchung geplatzt und wir saßen mit drei kleinen Kindern auf gepackten Koffern, nachmittags sollte Wohnungsübergabe sein.


    Bei Starcar gab es kein Ersatzfahrzeug, weder in Göttingen noch in Würzburg noch irgendwo sonst. Wir haben dann zum Glück bei einem anderen, kleineren Vermieter in Würzburg ein Fahrzeug bekommen. Dies ist aber sowohl mit den doppelten Kosten als auch mit dem doppelten Anfahrts-Aufwand verbunden gewesen: unser Fahrer (mein Vater) musste erst nach Würzburg anreisen statt nach Göttingen, und den Lkw anschließend auch wieder nach Würzburg zurück bringen. Hier haben wir also mindestens 600 Kilometer mehr mit dem privaten Fahrzeug sowie 12 Stunden Zeit zusätzlich gebraucht.


    Wir hatten Glück und haben es irgendwie hinbekommen, aber ich finde es insgesamt ein starkes Stück. Habe ich die Möglichkeit, Mehrkosten für den anderen Lkw zurück zu fordern? Oder gar noch weitere Kosten/Aufwände?

    Danke!

  • von wem hast du die Buchungsbestätigung?

    Direkt bei Starcar gebucht?


    Klingt eher so als ob gar keine Reservierung vorlag oder eine Verwechslung mit einer anderen Reservierung.

    Wenn Uhrzeit und gebuchte Klasse nicht stimmen, dann haut da irgendwas nicht hin.


    Nimm alle extra Kosten, die angefallen sind und reiche die bei Starcar ein.

    Und dann schauen was kommt.

  • Ja, ich habe direkt bei Starcar gebucht und eine Buchungsbestätigung incl. Reservierungsnummer und Kundennummer.


    Man muss dazu sagen, dass die Person am Schalter auch die falsche Fahrzeugklasse gar nicht selbst erkannt hat. Ich habe mich parallel an die Starcar WhatsApp-Funktion gewandt und gefragt, ob es irgendeine Lösung gibt, da der Mitarbeiter vor Ort nicht besonders hilfsbereit war. Dann erst stellte sich heraus dass das Fahrzeug, das um 11.30 verfügbar war, nicht die richtige Fahrzeugklasse ist. Starcar selbst hat dabei nicht angezweifelt dass meine Buchung korrekt war

  • Fahrzeug war in Göttingen gebucht, Ersatzfahrzeug kam aus Würzburg. Da kann man eindeutig auch Fahrtkosten fordern, ich würde 30 Cent pro km ansetzen.

    Also als gegnerischer Anwalt würde ich da aber die Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB anführen.

  • Inwiefern greift dieser Paragraph, wenn es nicht um einen Unfallschaden geht? Inwiefern kann uns als Mieter ein "mitverschulden" zugewiesen werden? Auf meiner Buchung ist alles korrekt.

  • Also als gegnerischer Anwalt würde ich da aber die Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB anführen.

    Verständlich, aber könntest Du als gegnerischer Anwalt wohl darlegen, dass es einfach und günstiger möglich gewesen wäre, anderswo mit vertretbarem Aufwand ein Fahrzeug zu beschaffen, was, wie unser Poster ja dargestellt hat, nicht nur wirtschaftlich ganz in seinem Interesse gewesen wäre?


    Ich habe Zweifel daran, dass dieser Nachweis für Star Car leicht zu erbringen ist, denn dass der LWK, ad hoc Walk-In gebucht, teuer ist, dürfte Star Car angesichts des eigenen Geschäftszwecks und Tarifsystems ebensowenig glaubhaft überraschen wie die Tatsache, dass er so kurzfristig von weit weg beschafft werden musste, was Aufwände nach sich zieht, die im Falle einer Einzelperson im Zweifelsfall ja noch höher sind als für ein Unternehmen, dass für die Erbringung seiner Dienstleistung regelmäßig solche Prozesse vorsieht und daher um genau dieses Problem wissen wird.


    Immerhin hat ja die Aufwand-Nutzen-Betrachtung Deiner hypothetischen Mandantschaft den Schaden so groß werden lassen. Wäre es einfach und kostenneutral, einen LKW zu Beamen, wäre Dein neuer Mandant ja gar nicht vertragsbrüchig geworden. 🥹

  • Das Argument ist, dass es in Göttingen oder im Göttinger Umland bei irgendeiner Vermietung wahrscheinlich einen LKW gegeben hätte - genauso wie er in Würzburg einen LKW gefunden hat. Vielleicht kann Starcar ja einen Nachweis liefern, dass an einer nähergelegenen Station LKW verfügbar gewesen wären, beispielsweise mit einer Offenlegung des Bestands im System o. Ä. Klar, die Beweislast liegt bei Starcar. Es ist die Frage, wie kreativ die hier werden und vor allem, was genau in der Situation besprochen wurde und wie sich der Kunde verhalten hat.


    Ich habe da keine Einsichten, wie man das beweisen kann, habe ja auch mit dem Fall nichts am Hut. Man kann aber anzweifeln, dass es notwendig war, den Vater bis nach Würzburg zu schicken - und wieder zurück. Und erst recht, wenn man eine Kilometerpauschale ansetzen will. Ich liefere hier übrigens keine Rechtsberatung, sondern beteilige mich an der Diskussion, wie man so einen Sachverhalt bewerten kann. Daher ausdrücklich: Ja, man kann argumentieren, dass Starcar den Vertrag nicht erfüllt hat, und deswegen durfte der Kunde alles tun, um seinen Umzug durchführen zu können. Man kann aber genauso gut argumentieren, dass es andere Wege gegeben hätte - die einfacher und günstiger gewesen wären. Wie man das beweist, kann ich anhand einer Internetdiskussion nicht herleiten.

  • Starcar selbst hat keine Lösung angeboten, das Maximum war ein Sprinter in Braunschweig - falsche Richtung, nicht groß genug. Verblieben waren wir mit "geben Sie mir ein bisschen Zeit und ich melde mich nochmal", habe dann nie wieder etwas gehört. In Anbetracht der Situation war für mich Eile geboten. Ein anderer großer Vermieter (Europcar) konnte mir weder in Göttingen noch in Kassel, Fulda oder Würzburg irgendwas anbieten. Insofern habe ich dann natürlich die erste Möglichkeit genommen, die sich geboten hat. Ich denke auch nicht, dass es üblich ist, jederzeit einen Lkw ab sofort für zwei Tage zu bekommen.


    Wir dem auch sei, wir versuchen es einfach mal. Danke für den Input

  • Das Argument ist, dass es in Göttingen oder im Göttinger Umland bei irgendeiner Vermietung wahrscheinlich einen LKW gegeben hätte - genauso wie er in Würzburg einen LKW gefunden hat. Vielleicht kann Starcar ja einen Nachweis liefern, dass an einer nähergelegenen Station LKW verfügbar gewesen wären, beispielsweise mit einer Offenlegung des Bestands im System o. Ä. Klar, die Beweislast liegt bei Starcar. Es ist die Frage, wie kreativ die hier werden und vor allem, was genau in der Situation besprochen wurde und wie sich der Kunde verhalten hat.

    Wenn es ein passendes Fahrzeug gegeben hätte, dann hätte das Starcar in der Station herauskramen sollen und nicht im Gericht. Also zumindest was SC selbst angeht, würde ich erwarten dass die sich da nicht rauswinden können. Ebenso hätten sie sich ja beteiligen können an einer Lösungsfindung.

  • Zur Info, wie es ausgegangen ist: ich habe selbst eine Beschwerde verfasst und die Mehrkosten für das Ersatzfahrzeug sowie eine Kilometerpauschale von 35 Cent für 526 Mehrkilometer gefordert, insgesamt gut 400 Euro. Heute kam die Antwort von Starcar, sie akzeptieren meine Forderung und überweisen die Summe. Danke für eure Einschätzungen :)