Nicht eingetragener Altschaden

  • Die (namhafte) AV stellt mir eine 5cm Streifspur an der Felge für über 800 € in Rechnung.

    Es handelt sich MASGW* um einen nicht eingetragenen Altschaden – ich bin auf der kurzen Reise nicht einmal in die Nähe eines Bordsteins gekommen und habe nichts "gehört".


    Bei der Übernahme habe ich das Ding sicher übersehen: im Dunkeln, wenn man mit dem letzten Flieger kommt, hat man andere Prioritäten. Das weiß auch die AV.


    Erstaunlich auch: der Checker bei der Rückgabe geht zielstrebig auf den kaum sichtbaren Schaden zu, lässt aber die 3 restlichen Seiten des Wagens ungeprüft.


    Hier sind wohl die Grenzen des lauteren Geschäftsgebarens erreicht.


    Was ratet ihr mir?

    1 Anfechten (ohne RSV)?

    2 Über die Zusatzversicherung (des Vermittlers) zahlen lassen und vergessen?

    3 Eine Prüfung des Altzustandes mit Daten des Autoscanners am Flughafen MUC verlangen?

    4 …


    Danke im Voraus!




    *Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit

  • Willkommen im Forum!

    Kannst du ein Bild dazu hochladen? Erfahrungsgemäß gehen die "Einschätzungen" da immer recht weit auseinander.


    Prinzipiell hast du einen recht großen Felgenkratzer, welcher DEINER Meinung nach schon vorab bestand. Mit welcher Begründung möchtest du den Schaden anfechten? Du hast das Fahrzeug offiziell schadenfrei übernommen und beschädigt abgegeben.


    Die einfachste Variante wäre sicherlich über die SB Erstattung des Vermittlers.

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  • RosaParks

    Hat den Titel des Themas von „Nicht eingetragener Altschaden / Abzocke mit Bagatellschaden“ zu „Nicht eingetragener Altschaden / Abzocke mit Bagatellschaden?“ geändert.
  • BeMine

    Hat den Titel des Themas von „Nicht eingetragener Altschaden / Abzocke mit Bagatellschaden?“ zu „Nicht eingetragener Altschaden“ geändert.